Honorare

Generell gilt, dass ich zu Beginn einer Behandlung die zu erwartende Anzahl von Einzelsitzungen und die daraus resultierenden Kosten - soweit möglich - mit Ihnen besprechen und plane.

Für eine Erstkonsultation können Sie mit 70,- bis 90,- €, für jede weitere Behandlung mit 70,- bis 75,- € pro Sitzung rechnen. Sollte eine Behandlung recht kurz gehalten werden können (z.B. bei Kindern), wird das Honorar entsprechend niedriger ausfallen.

GKV

Bei den gesetzlich Versicherten beteiligen sich seit 2 jahren die Kassen teilweise an den Kosten für osteopathische Behandlung. Diese Bezuschussung liegt meist im Bereich von 80% bei bis zu 6 Behandlungen pro jahr und erfordert eine formlose, ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit einer osteopathischen Behandlung. Wichtig: Es braucht auf dieser Bescheinigung weder eine ärztliche Dignose noch die Nennung der Anzahl von Behandlungen! Die Empfehlung belastet auch nicht das Budget Ihres Arztes, da es sich nicht um eine Verordnung handelt.

Eine Liste von Kassen und deren Erstattungverhalten finden Sie hier: erstattung-gesetzliche-kassen.pdf [536 KB]

Eine Bescheinigung gilt für 1 Jahr; nicht "verbrauchte" Behandlungen können nicht in das Folgejahr mitgenommen werden; normalerweise benötigen Sie für ein neues Kalenderjahr auch eine neu Bescheinigung. Dies sind aber nur allgemeine Hinweise - bitte sprechen Sie im Zweifelsfall Ihren Sachbearbeiter bei Ihrer Krankenkasse an! Auch bzgl. des aktuellen Erstattungsverhaltens lohnt ein kurzer Blick auf die Webseite der Kasse oder ein Anruf vor Ort, da ich für die jederzeitige Aktualität der Liste nicht garantieren kann!

Privatversichert

Sind Sie privatversichert, beihilfeberechtigt oder haben Sie eine Zusatzversicherung, bekommen Sie am Ende der kompletten Behandlung, manchmal auch nach einer bestimmten Anzahl von Behandlungen, von mir eine Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker, die Sie bei Ihrem Versicherungsträger einreichen können.

Bitte beachten Sie, daß entsprechend Ihrer Versicherungsbedingungen möglicherweise nicht alle Kosten zu 100% übernommen werden. Sie müßten dann ggf. einen Teil der Rechnung selber tragen. Da die Verträge durchaus sehr unterschiedlich sein können, sollten Sie hier im Zweifelsfall bei Ihrer Versicherung nachfragen!

Manchmal ist es nicht möglich, einen vereinbarten Termin wahrzunehmen. Bitte informieren Sie mich rechtzeitig, d.h. mindestens 24 Stunden vorher, damit ich Ihren Termin anderweitig vergeben kann. Die sicherste Möglichkeit ist immer der Anruf mit ggf. einer Nachricht auf dem Anrufbeantworter, ggf. auch eine email. Nicht (rechtzeitig) abgesagte Termine muß ich sonst leider mit 25,- € in Rechnung stellen.

Sollten Sie in eine schwierige wirtschaftliche Lage geraten sein, sprechen Sie mich bitte offen und vertrauensvoll an. Niemand muß auf eine notwendige mezinische Behandlung verzichten! Oftmals lassen sich recht einfache Lösungen finden, die für beide Seiten akzeptabel sind.